Bauleitplanung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Planungsträger für den Bebauungsplan ist die Gemeinde. Für den Flächennutzungsplan ist Planungsträger die Verbandsgemeinde bzw. die verbandsfreie Gemeinde. Die Gemeinde/Verbandsgemeinde stellt die Bauleitpläne im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten Planungshoheit in eigener Verantwortung auf. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

    Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorzubereiten und zu leiten. Das Recht der Bauleitplanung ist im Ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt.

    Flächennutzungsplan:
    Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darzustellen. Beispielsweise können dargestellt werden Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, die Ausstattung mit Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs, Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft.

    Bebauungsplan:
    Für die Bebaubarkeit eines Grundstücks maßgeblich ist der jeweilige Bebauungsplan, falls das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt. Im Bebauungsplan können festgesetzt werden beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Das Internetangebot der Verbandsgemeinde Dudenhofen wurde durch die Einführung eines weiteren Dienstleistungsservices ergänzt:

    Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen stellt alle aktuellen Bebauungspläne der drei Ortsgemeinden sowie alle Flächennutzungsplanänderungen ins Internet.   

    Alle interessierten Bürger haben so die Möglichkeit, die Bebauungsplanentwürfe im Rahmen der gesetzlich geregelten Beteiligung der Bürger (vorgezogene Bürgerbeteiligung und auch Offenlage) bequem von zu Hause aus anzusehen und ersparen sich dadurch den Weg ins Rathaus der Verbandsgemeinde Dudenhofen.

    Darüber hinaus können auch rechtskräftige Bebauungspläne der drei Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen mit Übersichtsplan, Bebauungsplan, Legende, textlichen Festsetzungen und Begründung im Internet eingesehen werden.

    Die Bebauungspläne bzw. Flächennutzungspläne sind unterteilt in die im Verfahren  befindlichen Bauleitpläne (vorgezogene Bürgerbeteiligung, Bauleitpläne in Bearbeitung, Öffentliche Auslagen, Bauleitpläne nach der Offenlegung)  und in wirksame/verbindliche Bauleitpläne. Für jeden Bebauungsplan erscheint zunächst ein Titelblatt mit allgemeinen Angaben wie Name des Planes, Erforderlichkeit und Anlass der Planaufstellung und der Ansprechpartner innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung. Das Herzstück des Internetauftritts ist natürlich der Bebauungsplan selbst mit der bunten Planzeichnung, der Legende (Zeichenerklärung), den textlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften), die Begründung zum Plan und dem Übersichtsplan, aus dem die Lage des Gebietes ganz klar erkennbar ist, alles im PDF-Format zum Herunterladen auf den heimischen PC. Dieser Service dient nicht nur der Information, sondern bietet darüber hinaus noch die Möglichkeit, sich online zu der Planung zu äußern. Über ein vorbereitetes Formular  unter der Überschrift "Bürgerbeteiligung" können Anregungen per E-mail direkt an das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen gesendet werden. Die Beteiligung über das Internet erfolgt natürlich zusätzlich zu der konventionellen Auslage des jeweiligen Bauleitplanes im Rathaus der Verbandsgemeinde Dudenhofen, da nicht alle Bürger über einen PC mit Internetzugang verfügen.

     Hier gelangen Sie zum Bauleitplanungssystem

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende