Friedhof Nutzungsrecht erwerben
Leistungsbeschreibung
Auf Gemeindefriedhöfen müssen auf jeden Fall Reihengräber (beachte: das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden) zur Verfügung gestellt werden. Dies können Urnenreihengräber oder Reihengräber zur Erdbestattung sein.
Außerdem kann die Gemeinde Wahlgräber (Nutzungsrecht kann verlängert werden und man hat die Wahl des Standortes) zur Verfügung stellen, ebenfalls für beide Bestattungsformen oder als gemischte Gräber.
Dabei regeln die Gemeinden, im Falle kirchlicher Friedhöfe die Träger kirchlicher Bestattungsplätze (= Kirchengemeinde) die Benutzung des Friedhofes durch eine Satzung oder Benutzungsordnung.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Römerberg-DudenhofenJede unserer Gemeinden verfügt über einen Friedhof.
Einzelheiten zu den Grabstätten sind in der jeweiligen Satzung geregelt.
Bei Fragen und weiteren Informationen zu diesem Thema können Sie uns gerne anrufen.Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen benötigt werden, erfragen Sie beim zuständigen Friedhofsamt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung der jeweiligen Kommune.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofenin der Gebührensatzung geregelt
Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in Rheinland-Pfalz (BestG)
- Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestG-DVO)
- Friedhofssatzungen der Gemeinden
- Satzungen der Gemeinden über die Friedhofsgebühren
- § 28 bis 30 Personenstandsgesetz
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Römerberg-DudenhofenSatzungen der jeweiligen Ortsgemeinde
Anträge / Formulare