Die Gemeinden Dudenhofen, Harthausen und Hanhofen haben den mit der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH geschlossenen Kooperationsvertrag mit Schreiben vom 10.03.2026 gekündigt. Die Kündigung wurde am 11.03.2026 zugestellt, eine Rückmeldung des Unternehmens gab es bis zum heutigen Tag nicht. Die Kündigung ist dennoch mit sofortiger Wirkung wirksam.
Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger:
Die Kündigung des Kooperationsvertrages durch die Gemeinden hat keine automatische Auswirkung auf individuell abgegebene Angebote für einen Glasfaseranschluss. Diese sind von der Kündigung nicht betroffen.
Nach aktueller rechtlicher Einschätzung gilt jedoch:
- Die in den Angebotsunterlagen genannte Bindefrist (in der Regel 6 Monate) ist bereits abgelaufen.
- Eine Annahme der Angebote durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erfolgt.
- Damit sind bislang keine Verträge zustande gekommen.
Sofern Bürgerinnen und Bürger ein abgegebenes Angebot ausdrücklich zurückziehen möchten, muss dies eigenständig erfolgen.
Die Gemeinden prüfen derzeit mögliche Alternativen für den Glasfaserausbau und werden über die weiteren Schritte rechtzeitig informieren.
