Aktuell besteht eine äußerst hohe Wald- und Vegetationsbrandgefahr. Verbandsgemeindeverwaltung, Forstamt und Feuerwehr bitten um besondere Vorsicht.
Wichtige Verhaltensregeln:
- Ganzjährig gilt ein absolutes Verbot für offenes Feuer im Wald und innerhalb eines Umkreises von 100 Metern - auch auf Privatwaldgelände. Grill- und Lagerfeuer sowie Einweggrills sind nur an ausdrücklich ausgewiesenen und vom Forstamt genehmigten Plätzen erlaubt.
- Im Wald besteht ganzjährig absolutes Rauchverbot, auch auf Waldparkplätzen! Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Werfen Sie keine Zigarettenreste in den Wald oder bei Autofahrten aus dem Fenster!
- Parken Sie nicht mit dem Fahrzeug auf brennbarem Untergrund. Abgasanlagen erhitzen sich stark und können einen Brand auslösen. Nutzen Sie daher ausschließlich ausgewiesene vegetationsfreie Parkflächen!
- Achten Sie beim Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen auf Funkenflug und erhitzte Bauteile, die Brände verursachen können.
- Lassen Sie keinesfalls Glasabfälle liegen! - Glasscherben können wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen.
Seien Sie aufmerksam und handeln Sie verantwortungsvoll! Im Brandfall bleiben Flora, Fauna und Tierwelt ihrem Schicksal überlassen.
Aktuellen Waldbrand-Gefahrenindexe finden Sie auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes: https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
