Wald- und Vegetationsbrandgefahr

Aktuell besteht eine äußerst hohe Wald- und Vegetationsbrandgefahr. Verbandsgemeindeverwaltung, Forstamt und Feuerwehr bitten um besondere Vorsicht. 

Wichtige Verhaltensregeln:

  • Ganzjährig gilt ein absolutes Verbot für offenes Feuer im Wald und innerhalb eines Umkreises von 100 Metern - auch auf Privatwaldgelände. Grill- und Lagerfeuer sowie Einweggrills sind nur an ausdrücklich ausgewiesenen und vom Forstamt genehmigten Plätzen erlaubt.    

  • Im Wald besteht ganzjährig absolutes Rauchverbot, auch auf Waldparkplätzen! Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Werfen Sie keine Zigarettenreste in den Wald oder bei Autofahrten aus dem Fenster! 

  • Parken Sie nicht mit dem Fahrzeug auf brennbarem Untergrund. Abgasanlagen erhitzen sich stark und können einen Brand auslösen. Nutzen Sie daher ausschließlich ausgewiesene vegetationsfreie Parkflächen!

  • Achten Sie beim Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen auf Funkenflug und erhitzte Bauteile, die Brände verursachen können.

  • Lassen Sie keinesfalls Glasabfälle liegen! - Glasscherben können wie Brenngläser wirken und Feuer entfachen.

Seien Sie aufmerksam und handeln Sie verantwortungsvoll! Im Brandfall bleiben Flora, Fauna und Tierwelt ihrem Schicksal überlassen.

Aktuellen Waldbrand-Gefahrenindexe finden Sie auf der Webseite des Deutschen Wetterdienstes:      https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html