Die Zulassung jeder Public-Viewing-Veranstaltung im Rahmen der Fußball-WM erfolgt nach § 4 Abs. 5 Satz 1 LImSchG in Verbindung mit der LAI Freizeitlärm-Richtlinie; bei Nutzung von Tongeräten ist zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 5 LImSchG erforderlich.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß § 15 Abs. 1 LImSchG die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen. Public-Viewing-Veranstaltungen müssen schriftlich bei der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen beantragt werden.
Hinweis: Die kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung steht in keinem Zusammenhang mit der GEMA.
Bei Fragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde gerne zur Verfügung.
Kontakt: ordnungsamt@vgrd.de Tel.: 06232/656 -128 oder -228
