Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

    Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
    • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

    Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

    • der Neuerstellung oder Änderung eines Bebauungsplans oder
    • eines Bauleitplans zu beteiligen.

    Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

    Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Das Internetangebot der Verbandsgemeinde Dudenhofen wurde durch die Einführung eines weiteren Dienstleistungsservices ergänzt:

    Das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen stellt alle aktuellen Bebauungspläne der drei Ortsgemeinden sowie alle Flächennutzungsplanänderungen ins Internet.   

    Alle interessierten Bürger haben so die Möglichkeit, die Bebauungsplanentwürfe im Rahmen der gesetzlich geregelten Beteiligung der Bürger (vorgezogene Bürgerbeteiligung und auch Offenlage) bequem von zu Hause aus anzusehen und ersparen sich dadurch den Weg ins Rathaus der Verbandsgemeinde Dudenhofen.

    Darüber hinaus können auch rechtskräftige Bebauungspläne der drei Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen und Harthausen mit Übersichtsplan, Bebauungsplan, Legende, textlichen Festsetzungen und Begründung im Internet eingesehen werden.

    Die Bebauungspläne bzw. Flächennutzungspläne sind unterteilt in die im Verfahren  befindlichen Bauleitpläne (vorgezogene Bürgerbeteiligung, Bauleitpläne in Bearbeitung, Öffentliche Auslagen, Bauleitpläne nach der Offenlegung)  und in wirksame/verbindliche Bauleitpläne. Für jeden Bebauungsplan erscheint zunächst ein Titelblatt mit allgemeinen Angaben wie Name des Planes, Erforderlichkeit und Anlass der Planaufstellung und der Ansprechpartner innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung. Das Herzstück des Internetauftritts ist natürlich der Bebauungsplan selbst mit der bunten Planzeichnung, der Legende (Zeichenerklärung), den textlichen Festsetzungen (örtlichen Bauvorschriften), die Begründung zum Plan und dem Übersichtsplan, aus dem die Lage des Gebietes ganz klar erkennbar ist, alles im PDF-Format zum Herunterladen auf den heimischen PC. Dieser Service dient nicht nur der Information, sondern bietet darüber hinaus noch die Möglichkeit, sich online zu der Planung zu äußern. Über ein vorbereitetes Formular  unter der Überschrift "Bürgerbeteiligung" können Anregungen per E-mail direkt an das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dudenhofen gesendet werden. Die Beteiligung über das Internet erfolgt natürlich zusätzlich zu der konventionellen Auslage des jeweiligen Bauleitplanes im Rathaus der Verbandsgemeinde Dudenhofen, da nicht alle Bürger über einen PC mit Internetzugang verfügen.

     Hier gelangen Sie zum Bauleitplanungssystem

  • Rechtsgrundlage