Personalausweis Statusabfrage
Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Verfahrensablauf
Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit HauptwohnsitzWelche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.deUrheber
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