Bekanntmachung des Wahlleiters 

I.

 Nach Genehmigung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis findet die Wahl eines/r Nachfolgers/in für den Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Harthausen gleichzeitig mit der Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 statt.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters dürfen nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Der Wahlvorschlag muss von mindestens 40 zum Gemeinderat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

 Der Wahlvorschlag bedarf keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz (KWG) davon befreit sind.

III.

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind beim Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Herrn Rainer Schaust, Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen, Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen

 oder

 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen – Wahlamt, Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen einzureichen.

 Die Einreichungsfrist läuft

 am Montag, den 02. Februar 2026, 18:00 Uhr,

 ab.

 IV.

 Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

 Harthausen, den 03. Dezember 2025

gez. Rainer Schaust
Ortsbürgermeister und Gemeindewahlleiter