Rücksicht nehmen - Hundekot beseitigen!

Wir weisen alle Hundehalterinnen und Hundehalter ausdrücklich darauf hin, dass sie verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen. Diese Pflicht dient nicht nur der Sauberkeit unseres Verbandsgemeinde, sondern auch dem Schutz der Gesundheit – insbesondere von Kindern, die öffentliche Flächen zum Spielen nutzen. 

Das Nichtbeseitigen von Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. 

Bitte führen Sie bei jedem Spaziergang geeignete Beutel mit und entsorgen Sie diese ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern.

Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme tragen wir gemeinsam zu einem sauberen und lebenswerten Ort bei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Ihre Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen