Mit Inkrafttreten der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) zum 01.01.2026 ist gemäß § 63 Abs. 1 LBauO der Bauantrag bzw. die Bauvoranfrage von der Bauherrin bzw. dem Bauherren direkt bei der Bauaufsichtsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises einzureichen:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
- Untere Bauaufsichtsbehörde -
Europaplatz 5
67063 Ludwigshafen am Rhein
Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO werden weiterhin von der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen bearbeitet.
