Digitaler Handwerkerparkausweis 


Handwerksbetriebe können ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Seit Anfang September 2025 steht nun ein neues, deutlich benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Handwerksbetriebe ihre Ausnahmegenehmigungen noch einfacher beantragen und verwalten können.

Was muss man wissen?

  • Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
  • Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
  • Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.

 Was wird benötigt?

  • Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
  • Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
  • Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
  • Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
  • Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.


Was kostet der digitale HWPA? 

Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.


Wie kann der HWPA genutzt werden?


- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden. 
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise. 
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de

So funktioniert es:

1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite 
2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung bei OMNIA (WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
3. Füllen Sie alle Informationen im Online-Portal aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.

Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne unter Ordnungsamt@vgrd.de zur Verfügung.