Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seinen Anlagen


Nach § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, die Haushalte im Bereich der Verbandsgemeinde bis zur Beschlussfassung in den jeweiligen Gemeinderäten einzusehen. Die jeweiligen Sitzungstermine der Gemeinden sowie die entsprechenden Veröffentlichungen werden im Amtsblatt bekannt gemacht. Die Einwohnerinnen und Einwohner können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der jeweiligen Haushaltssatzungen und -plänen einreichen. Neu ist, dass die Vorschläge nun auch direkt über die Homepage der Verbandsgemeinde eingereicht werden können. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und eine einfachere Möglichkeit zu bieten, Ideen und Anregungen einzubringen.

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