OG Dudenhofen
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Dudenhofen,
sehr geehrte Gäste,
die Ortsgemeinde Dudenhofen vor den Toren von Speyer ist eine lebendige Wohngemeinde mit hervorragender Infrastruktur.
Geschichtliche Spuren der Kelten und Römer zeugen davon, dass es sich bei uns schon immer gut leben lässt. Erstmals erwähnt wurde unsere Gemeinde 1156. 2006 wurde die 850 Jahr-Feier mit einem vielbeachteten geschichtlichen Umzug gefeiert.
Die Volkshochschule, die Gemeinde und die vielen Vereine sorgen für ein reichhaltiges, kulturelles, musikalisches, sportliches, naturkundliches und informatives Angebot in unserem liebenswerten Dorf.
Traditionelle Feste wie das Spargelfest im Mai sowie der Weihnachts-Waldbasar, der etwas andere Weihnachtsmarkt mitten im Wald, am 3. Adventssonntag locken auch viele überregionale Gäste in unsere Gemeinde.
Aber auch über das Jahr wird ein reges Gemeinschaftsleben mit Festen und vielseitigen Veranstaltungen gepflegt. Dudenhofen ist bekannt für seinen schmackhaften Spargel. Viele Gourmetfreunde besuchen unsere Gemeinde von April bis Juni während der Spargelernte, um unseren Spargel zu verkosten und bei den Spargelanbauern und in den Hofläden zu erwerben.
Eine große Anzahl Einzelhändler sowie 3 Lebensmittelgroßmärkte sorgen für ideale Einkaufsmöglichkeiten vor Ort mit gutem Parkplatzangebot ohne Parkgebühren.
Auch sonst ist alles vorhanden, was man zum täglichen Leben braucht: Sportanlagen, unter anderem unsere weltweit bekannte Radrennbahn „Badewanne“, Kindertagesstätten, Grundschule, Realschule plus, Seniorenresidenz, naturnaher Waldspielplatz und ein großer, unmittelbar an die Wohngebiete anschließender Gemeindewald mit vielfältigen Erholungsmöglichkeiten.
Viele Freizeitangebote in der Umgebung lassen unser Leben nicht langweilig werden. Eine Vielzahl Gewerbetreibender, Handwerksbetriebe, Dienstleister und mehrere Arztpraxen stehen für die Bevölkerung bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hook
Ortsbürgermeister von Dudenhofen
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Satzungen
Berichtspflicht über Nebentätigkeiten und Ehrenämter gemäß § 119 Abs. 3 LBG
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Dudenhofen am 26.02.2026 haben die folgenden berichtspflichtigen Personen der Ortsgemeinde Dudenhofen Fehlanzeige erstattet: Ortsbürgermeister Jürgen Hook, Erster Beigeordneter Reinhard Burck, Beigeordneter Frank Heider.
Bürgerbus: Fahrservice
Kostenfrei und ehrenamtlich jeden Donnerstag ab 9:00 Uhr zum Postplatz in Speyer. Anmeldung am Tag zuvor zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr unter
der Rufnummer: 0173 6001408
Los geht´s vorm Rathaus und zu den angemeldeten Abholpunkten in Dudenhofen. Die Rückfahrt erfolgt gegen 12:00 Uhr oder nach Abstimmung. Zwischenstopps auf Hin- und Rückfahrt sind möglich.
Teilnehmen können Seniorinnen und Menschen aus der Ortsgemeinde, die aufgrund einer Beeinträchtigung den öffentlichen Nahverkehr nicht ohne Weiteres nutzen können - die Mitnahme von Rollatoren und Rollstühlen ist möglich.Bürgerbus: kann auch gemietet werden
Verfügbarkeit des Bürgerbusses? Rufen Sie uns unter 06232 656-151.
Allgemeine Benutzungsregeln
Der Bürgerbus (nachstehend Kfz genannt) wird den örtlichen Vereinen, Verbänden, gemeinnützigen Institutionen und Einrichtungen (nachstehend Nutzer genannt) für Jugend-, Sport- und Seniorenfahrten, sowie für kulturelle und soziale Zwecke grundsätzlich mietfrei überlassen, sofern dieser nicht für Zwecke der Gemeinde selbst benötigt wird.
Der Nutzer verpflichtet sich zur pfleglichen, bestimmungsgemäßen Benutzung entsprechend der Gebrauchsanleitung des Fahrzeugherstellers und zur Führung des Fahrtenbuches. Vorkommnisse während der Fahrt wie Auftanken, Öl nachfüllen und sonstige fahrzeugtechnische Maßnahmen sind in der Spalte „Anmerkungen“ kurz darzustellen. Vor der Übergabe und nach der Rückgabe wird durch einen Mitarbeiter der Gemeinde im Beisein des Nutzers ein Protokoll erstellt. Das Kfz ist im gereinigtem Zustand zu übergeben. Sollte dies nicht geschehen, wird das Fahrzeug von der Gemeinde bei einem Dienstleister gereinigt. Die Kosten hierfür betragen je nach Aufwand zwischen 150 und 300 Euro und werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
Der Nutzer fährt das Kfz selbst oder stellt den Fahrer ab. Er ist verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Kfz gültige Fahrerlaubnis besitzt und dessen Probezeit abgelaufen ist. Das Alter des Fahrers soll mindestens 23 Jahre betragen. Der Fahrer muss nach den gesetzlichen Vorschriften fahrtüchtig sein. Der Fahrer muss vor Übergabe des Fahrzeuges die Nutzungsbedingungen schriftlich anerkennen und seinen Führerschein vorzeigen.
Für den Fahrer gilt absolutes Alkoholverbot sowie das Verbot der Einnahme von berauschenden Substanzen!
Im Kfz ist das Rauchen verboten!
Im Kfz dürfen maximal 9 Personen (einschließlich Fahrer) transportiert werden. Bei Transporten von Gegenständen sind diese durch die vorhandenen Zurrgurte im Fahrzeug zu sichern, hierfür ist der Fahrer verantwortlich. Der Fahrer sorgt dafür, dass das Fahrzeug beim Abstellen immer ordnungsgemäß abgeschlossen ist.
Die Weitergabe des Kfz an einen Dritten oder die Verwendung desselben zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gegen Entgelt, z. B. als Mietwagen oder Taxi, ist nicht zulässig.
Kommt es während der Benutzungsdauer bei dem Betrieb des Kfz zu einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder Personenschaden oder dergleichen, so hat der Nutzer dies unabhängig von der Schuldfrage unverzüglich dem Überlasser über (06232 656-151) zu melden und die Polizei ist hinzuzuziehen. Ebenfalls zu melden ist, wenn das überlassene Kfz selbst oder seine unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile beschädigt, zerstört oder verloren werden.
Strafmandate (Verwarnungs- bzw. Bußgelder) sind vom Nutzer zu tragen.
Der Nutzer haftet als Gesamtschuldner:- für Schäden, die der Fahrer oder die Mitfahrer verursachen
- bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit (Alkohol am Steuer usw.)
- bei Obliegenheitsverletzung (z.B. Unfallflucht, unwahre Angaben bei Unfällen usw.), soweit nicht die Haftpflicht- und/oder die Vollkaskoversicherung eintrittspflichtig ist
Der Überlasser kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn:- eine Eigennutzung vorliegt
- der Nutzer gegen Vereinbarungen des Nutzungsvertrages oder dieser Richtlinien verstößt
- der Vertragsgegenstand defekt ist
Der Nutzer ist nicht berechtigt und verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadensersatz bei einer evtl. Kündigung durch den Überlasser.
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist bei Rückgabe auch wieder vollgetankt zurückzugeben oder die anfallenden Kosten für die Tankung durch den Überlasser werden mit der Nutzungsentschädigung berechnet.
Nichtbeachtung der Tankregelung, verschmutzte Innenräume, kein korrektes Führen des Fahrtenbuches, etc. können zum Ausschluss aus dem Nutzerkreis führen!
Stand: Mai 2025Bürgerstiftung
Die Bürgerstiftung Dudenhofen wurde im Jahre 2008 durch den damaligen Ortsbürgermeister Clemens Körner gegründet.
Der Vorstand der Bürgerstiftung besteht aus 3 Personen. Die Amtszeit des Vorstandes ist deckungsgleich mit der Wahlperiode des Ortsgemeinderates und beträgt 5 Jahre.Vorstand der Stiftung:
Ortsbürgermeister Jürgen Hook
Die beiden Stellvertreter werden vom Stiftungsrat gewählt.
Stellvertreter des Vorstandes der Stiftung:
Kathrin Greving und Wilhelm KannegießerDer Stiftungsrat besteht aus 10 Personen. 9 Mitglieder werden für die Dauer der Wahlperiode des Ortsgemeinderates von jeweils 5 Jahren durch den Ortsgemeinderat Dudenhofen berufen.
Stiftungsrat:
Elke Sprau / Clemens Körner / Peter Eberhard / Jürgen Traxel / Kathrin Greving / Manfred Hook / Sabine Schmieder / Manfred Duttenhöfer / Wilhelm KannegießerMit der Stiftung verfolgt die Ortsgemeinde Dudenhofen folgende Zwecke und Ziele:
Zweck der Stiftung ist es, das Gemeinwesen der Ortsgemeinde zu stärken, gemeinsame bürgerschaftliche Verantwortung zu fördern und Kräfte der Innovation zu mobilisieren. Dies geschieht durch die Förderung- der Bildung, Erziehung und des Sports,
- der Jugend-, Familien- und Altenhilfe,
- der Kultur-, Kunst und Denkmalpflege,
- des Umwelt- / Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- der Heimatpflege und des traditionellen Brauchtums,
- sowie mildtätigen Zwecken
in Dudenhofen.
Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere durch
- Förderung von Veranstaltungen und Projekten auf den Gebieten des Stiftungszwecks
- die Schaffung und Unterstützung lokaler Einrichtungen und Projekte, die den Stiftungszwecken dienen
Der Stiftungsrat entscheidet in den jeweiligen Sitzungen über die eingereichten Anträge.
Ansprechpartner der Verwaltung: Mathias Eichberger & Sarina Genova
Die Anträge können an die Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen, z. Hd. Mathias Eichberger oder an Sarina Genova, Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen oder per Email an finanzen@vgrd.de eingereicht werden.
Spenden
Gerne können Sie die Bürgerstiftung auch finanziell unterstützen. Die Stiftung ist um jede Geldspende dankbar. Sie haben auch die Möglichkeit für ein Projekt zweckgebunden zu Spenden. Ab 300,00 € stellen wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung aus.Sparkasse Vorderpfalz - DE36 545 500 10 03 80 092 015 - BIC: LUHSDE6AXXX
Verwendungszweck: Spende für die Bürgerstiftung DudenhofenDie Satzung der Bürgerstiftung Dudenhofen finden Sie hier: Satzung der Bürgerstiftung Dudenhofen
Fakten und Geschichte
Dudenhofen wird als Tutenhofen im Jahre 1156 erstmals urkundlich erwähnt. man vermutet aber eine erste Ansiedlung schon um 300 v. Chr. Tatsächlich hat man Funde aus der Römer- und aus der Frankenzeit geborgen, die auf eine Wohnsiedlung hinweisen.

Dudenhofener Sturzbecher
„Man könne sich glücklich schätzen, wenn man die Folgen eines fränkischen Gelages überlebe“, so berichtete der römische Dichter Venatius Fortunatus in Anspielung auf die Trinkfreudigkeit der Franken, welche zwischen 450 und 700 n. Chr. auch die Pfalz bevölkerten.Einen archäologischen Nachweis für die ausgelassene Zecherei dieses germanischen Stammesverbandes stellt ein besonderes Trinkgefäß aus Glas dar: Der sog. Sturzbecher (oder Glockenbecher) konnte aufgrund einer sehr kleinen oder gar nicht vorhandenen Standfläche nur in geleertem Zustand und umgestürzt wieder abgestellt werden. Aus diesem Grund musste man ihn schnellstmöglich leeren und war nicht selten in kürzester Zeit „sturzbetrunken“.
Auch eine vornehme fränkische Dame aus Dudenhofen erhielt vor mehr als 1300 Jahren ein solches Gefäß als Grabbeigabe. Ob man daraus schließen darf, dass sie selbst an den Trinkgelagen teilnahm oder sich mit dem teuren Luxusgegenstand nur als Mitglied der Oberschicht ausweisen wollte, sei dahingestellt.
Weitere detaillierte Informationen zur Orts- und Heimatgeschichte von Dudenhofen finden Sie auf der Homepage des Vereins für Heimatgeschichte und -kultur Dudenhofen e.V. unter www.vhgd.de
