Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit neu beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der Reisepass ermöglicht Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

    Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Sie können Ihren Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängern lassen, sondern müssen ihn neu beantragen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, auf dem bei Personen über 6 Jahren zum Beispiel Passfoto und Fingerabdrücke gespeichert sind und ist
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
    • Beantragen Sie den Reisepass für ein Kind unter 18 Jahren, müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller sorgeberechtigt sein.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder durch einen registrierten inländischen Fotodienstleister
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet:
      • Ihr bisheriger Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren: 
      • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
      • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen, zum Beispiel
      • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Abgabe: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen

    Gebühr: 6,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/__15.html
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre Bei Säuglingen und Kleinstkindern kann sich das Gesichtsbild innerhalb der Gültigkeitsdauer so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument deutlich vor Ende der Gültigkeit nicht mehr möglich ist, und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig wird. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Reisepass beantragen.

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums, wenn • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder • Ihr Passfoto nicht mehr eindeutig zur Identifizierung geeignet ist.

    Geltungsdauer: 10 Jahre

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

    Frist: 2 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

  • Kurztext

    • Reisepass erforderlich für Reisen außerhalb EU

    • abgelaufener Reisepass kann neu beantragt werden
    • Verlängerung nicht möglich

  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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