Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich: 

    • Vorschriften zur Straßenbenutzung
    • Regelungen zum Halten und Parken
    • Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
    • Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
    • Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
    • Verbot, 
      • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
      • Personen zu transportieren
      • Verkehrshindernisse zu bereiten 
      • Lautsprecher zu nutzen
      • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
      • sonn- oder feiertags zu fahren
      • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken

    Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Gebühren hängen von der jeweiligen Ausnahmegenehmigung ab.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Kurztext

    • für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können Ausnahmegenehmigung erteilt werden
    • zum Beispiel Ausnahmen 
      • von den Vorschriften zur Straßenbenutzung
      • von den Regelungen zum Halten und Parken
      • von den Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
      • von den Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
      • von Verkehrszeichen
      • vom Verbot, 
        • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
        • Personen zu transportieren
        • Verkehrshindernisse zu bereiten
        • Lautsprecher zu nutzen
        • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
        • Sonn- oder Feiertags zu fahren
        • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
    • Ausnahmegenehmigung kann widerrufen werden
    • Auflagen und Bedingungen können mit Ausnahmegenehmigung einhergehen
       
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6