Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Baubeschreibung Anlagen Heizöl
Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas
Erklärung Schallschutznachweis
Erklärung Standsicherheitsnachweis

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen