Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
Leistungsbeschreibung
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Verfahrensablauf
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Voraussetzungen
Abgabe des Höchstgebotes.
Welche Gebühren fallen an?
Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 2019 (0106 - 450 - P), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 23. Dezember 2019, Seite 400 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Was sollte ich noch wissen?
Typisierung
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