Bewerber*innen für das Schöffenamt gesucht


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren vier Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen und Römerberg Frauen und Männer, die am Amtsgericht Speyer/Rhein und am Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Verbandsgemeindeverwaltung und die Räte unserer vier Ortsgemeinden sowie der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in unserer Verbandsgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Zusätzlich haben unsere vier Ortsgemeinden (Räte) dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises Bewerberinnen und Bewerber als Schöffen in Jugendstrafsachen vorzuschlagen, für die die gleichen Voraussetzungen gelten; die Jugendschöffen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt bitte bis zum 30.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen, FB 1 – Zentrale Dienste, Konrad-Adenauer-Platz-6, 67373 Dudenhofen. Ihre Bewerbung können Sie uns auch gerne per E-Mail an info@vgrd.de übermitteln. 

Die Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können Sie herunterladen
hier für die Wahl einer Schöffin / eines Schöffen bzw.
hier für die Wahl einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen. 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auch unter www.schoeffenwahl2023de.